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Leistungen

Was wir übernehmen

Von der ersten Prüfung eines Grundstücks bis zur Übergabe der fertigen Einheit. Sie können alles beauftragen – oder den Teil, bei dem es klemmt.

Projektentwicklung

Aus einem Grundstück wird ein tragfähiges Vorhaben.

Wir prüfen, was auf einer Fläche möglich ist, bevor Geld hineinfließt: Standort, Baurecht, Bebauungsplan, Erschließung, Wirtschaftlichkeit. Am Ende steht eine Aussage, mit der sich entscheiden lässt – auch wenn sie lautet, dass sich das Grundstück nicht rechnet.

  • Standort- und Marktanalyse
  • Machbarkeitsstudie mit Kostenrahmen
  • Baurechtsprüfung und Bauvoranfrage
  • Bebauungs- und Nutzungskonzept
Rohbau einer Reihenhauszeile aus weißen Betonfertigteilen, Fensteröffnungen ausgeschalt, Kran im Hintergrund
Rohbau aus Fertigteilen

Schlüsselfertigbau

Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Übergabetermin.

Alle Gewerke laufen über uns – Planung, Vergabe, Bauleitung, Abnahme. Sie verhandeln nicht mit fünfzehn Firmen und schlichten nicht zwischen ihnen. Termine und Kosten stehen im Vertrag, nicht in einer Absichtserklärung.

  • Vergabe und Koordination aller Gewerke
  • Bauleitung und Qualitätskontrolle
  • Termin- und Kostenverfolgung
  • Abnahme und Mängelverfolgung
Zeile fertiggestellter weißer Reihenhäuser mit Flachdach und bodentiefen Fenstern
Reihenhauszeile, bezugsfertig

Wohnungs- und Gewerbebau

Vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbeeinheit.

Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser, Hallen und Gewerbeflächen. Was gebaut wird, entscheidet das Grundstück und Ihre Rechnung – nicht ein Katalog.

  • Mehrfamilien- und Reihenhäuser
  • Einfamilienhäuser
  • Gewerbe- und Hallenbau
  • Nachverdichtung im Bestand
Moderne weiße Stadthäuser, dreigeschossig, mit Vorgärten
Stadthäuser im Geschosswohnungsbau

Sanierung & Umbau

Bestand erhalten, ertüchtigen, neu nutzen.

Energetische Sanierung, Grundrissänderung, Umnutzung eines Gebäudes für einen neuen Zweck. Wir sagen vorher, was der Bestand hergibt und was er kostet – Überraschungen hinter der Wand gehören in die Kalkulation, nicht in die Schlussrechnung.

  • Energetische Sanierung
  • Grundrissänderung und Anbau
  • Umnutzung bestehender Gebäude
  • Bestandsaufnahme und Kostenschätzung
Hausfassade im Umbau, vollflächig eingerüstet, Dämmung teilweise aufgebracht
Fassade in Sanierung

Grundstücksservice & Vermarktung

Grundstück finden, prüfen, Einheiten verkaufen.

Wir suchen Flächen im Rhein-Main-Gebiet, prüfen ihr Baurecht und begleiten den Ankauf. Am anderen Ende der Kette vermarkten wir fertige Einheiten – mit den Unterlagen, die ein Käufer und seine Bank tatsächlich sehen wollen.

  • Grundstückssuche im Rhein-Main-Gebiet
  • Baurechtsprüfung vor Ankauf
  • Begleitung von Kauf und Verkauf
  • Vermarktung fertiger Einheiten
Mehrfamilienhaus mit umlaufenden Balkonen vor blauem Himmel
Mehrfamilienhaus

Fragen

Das werden wir oft gefragt

Was kostet eine erste Einschätzung?

Das erste Gespräch und eine grobe Einschätzung zu Grundstück und Vorhaben kosten nichts. Erst eine belastbare Machbarkeitsstudie mit Kostenrahmen wird beauftragt und vergütet.

Bauen Sie auch auf meinem Grundstück?

Ja. Wenn Sie ein Grundstück haben, prüfen wir Baurecht und Bebaubarkeit und entwickeln daraus ein Konzept. Wenn Sie keines haben, suchen wir mit Ihnen eines.

Was heißt schlüsselfertig genau?

Dass ein Vertrag alle Gewerke umfasst und wir sie koordinieren – bis zur bezugsfertigen Übergabe. Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, steht in der Bau- und Leistungsbeschreibung; die gehört zum Angebot, nicht in eine Fußnote.

In welchem Umkreis arbeiten Sie?

Rhein-Main: Rüsselsheim und Umgebung, Kreis Groß-Gerau, Mainz, Wiesbaden und Frankfurt. Bei größeren Vorhaben auch darüber hinaus – fragen Sie einfach.

Gibt es einen Festpreis?

Beim Schlüsselfertigbau ja – auf Grundlage einer vollständigen Bau- und Leistungsbeschreibung. Ohne diese Beschreibung ist jeder Festpreis eine Zahl ohne Inhalt: Was nicht beschrieben ist, wird später zum Nachtrag. Sonderwünsche nach Vertragsschluss werden getrennt beauftragt und vorher beziffert.

Wie lange haften Sie für Mängel?

Für Bauwerke gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB). Bei einer Vereinbarung nach VOB/B sind es vier Jahre – welche Grundlage gilt, steht im Vertrag und wird vorher besprochen, nicht im Kleingedruckten entschieden.

Wie lange dauert ein Projekt?

Das hängt am Baurecht, nicht am Bauen. Liegt Baurecht vor, lässt sich ein Zeitplan sauber aufstellen. Muss erst ein Bebauungsplan geändert werden, ist die Behörde der Taktgeber – wir sagen Ihnen das vorher und nicht auf halber Strecke.

Reden wir über Ihr Vorhaben.

Erste Einschätzung kostenlos – auch wenn sie lautet, dass es sich nicht rechnet.

Anfrage schreiben 0172 750 93 10